Folgende Wahlleistungen können Sie gegen Aufpreis wählen:
Ärztliche Leistungen, die von den Leitenden Ärzten des Krankenhauses oder deren Vertreter – also nicht nur der Abteilung, in der Sie untergebracht sind – persönlich erbracht werden. Hierzu gehören auch ärztliche Leistungen krankenhausfremder Ärzte und ärztlich geleiteter Institute und Einrichtungen.
Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
Die Unterbringung einer Begleitperson
Die Nutzung von Wahlleistungen setzt voraus, dass diese Leistung in dem Tarif Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung mit eingeschlossen ist oder Sie sich diesen Komfort gönnen wollen und die Kosten hierfür selber tragen.
Jede Gewährung einer Wahlleistung muss zwischen Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen und dem Krankenhaus vereinbart werden.